Am 23.2.2016 folgte Bürgermeister Volker Steilmetz einer Einladung der Bürgerinitiative für Felsberg e.V., um über den aktuellen Stand zum Verfahren „Teilortsumgehung Felsberg“ Auskunft zu geben.
Es wurde berichtet, dass gegen den B-Plan-Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Ortsumgehung Felsberg ein Normenkontrollverfahren anhängig ist, da der Beschluss über den Bebauungsplan von einem Bürger aus Felsberg beklagt wird.
Derzeit wird die Klage vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof im Hinblick auf ihre Zulässigkeit überprüft. Dies bedeutet, dass für die Umsetzung der Planung derzeit zwar ein formales Baurecht vorhanden ist, dieses aber solange nicht umgesetzt werden kann, wie über die Zulässigkeit der Klage bzw. die Klagegründe selbst im ggfls. zulässigen Hauptverfahren entschieden ist.
Die Klagefrist zum B-Plan Beschluss der Ortsumgehung endet Mitte 2016. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Klagen gegen den Beschluss eingehen werden. Unabhängig von diesem Sachverhalt werden seitens der Stadt Felsberg die Vorbereitungen zur Umsetzung der Planung weiter bearbeitet und vorangetrieben.
Dem Antrag auf Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens wurde seitens des Regierungspräsidiums Kassel stattgegeben, so dass hierfür durch die Obere Flurbereinigungsbehörde (HLBG) und nachgeordneten Behörden bereits jetzt mit den Vorbereitungen begonnen werden kann.
Gleichzeitig wird mit der Umsetzung der naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen für den Straßenneubau begonnen. Dies betrifft verschiedene Maßnahmen in der Ederaue, die zu einer Aufwertung dort befindlicher Flächen für den Arten- und Biotopschutz führen. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Felsberg.
Abgesehen von aktuell nicht absehbaren Verzögerungen des Baubeginns kann unter Berücksichtigung eines vorläufigen Bauzeitenplans mit einer Fertigstellung der Ortsumgehung frühestens im Jahr 2020 gerechnet werden.
Die Bürgerinitiative für Felsberg wird diesen Zeitraum nutzen, um mit den Bürgern der Kernstadt Felsbergs, den politischen Mandatsträgern und allen sonstigen interessierten Bürgern Maßnahmen und Planungen zu erörtern, die parallel und nachfolgend zu einer Steigerung der Wohnqualität in der Altstadt und insbesondere in der Untergasse führen.