Die „Bürgerinitiative für Felsberg“ ist eine Vereinigung Felsberger Bürgerinnen und Bürger, die sich als Reaktion auf den jahrzehntelangen Stillstand im Bereich Stadtentwicklung und die Konzeptionslosigkeit der politischen Entscheidungsträger zusammengeschlossen haben.
Die Bürgerinitiative hat sich für die Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins entschieden. Die ist unabhängig, überparteilich und konfessionell ungebunden.
Der Vereinszweck ist die Erhaltung des dörflichen und städtischen kulturellen Erbes der Stadt Felsberg und der in ihr zusammen geschlossenen Kommunen, die Verbesserung der Lebensumstände ihrer Bewohner, die Bewahrung der natürlichen Grundlagen und den Schutz der Umwelt. Der Verein setzt sich für eine dem Vereinszweck entsprechende, zukunftsgerichtete Entwicklung der Stadt Felsberg ein.
Wir verstehen Stadtentwicklung als eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe, um den vielfältigen Problemen der Dörfer und Ortskerne entgegenzutreten. Wir sind überzeugt, dass eine zukunftsfähige Stadtentwicklung nur unter Berücksichtigung aller Gemeindeteile, aber auch unter Berücksichtigung der jeweils örtlichen Problemlagen gelingen kann. Hierfür ist ein umfassendes und schlüssiges Stadtentwicklungskonzept erforderlich.
Die Felsberger Ortsumgehung ist für uns ein zentraler Aspekt für eine nachhaltige Stadtentwicklung in der Kernstadt. Wir beabsichtigen allerdings nicht, die 2008 beschlossene Trassenführung in Frage zu stellen und eine neue Trassendiskussion zu unterstützen, die eine Umsetzung der Ortsumgehung unabsehbar gefährden wird.
Wir meinen, dass das Thema „Verkehr“ auch mit der Umsetzung der Ortsumgehung für Felsberg nicht abgeschlossen sein wird. Deshalb sind wir offen für einen konstruktiven Dialog und für die Diskussion weitergehender Vorschläge, die über die gegenwärtige Trassenplanung hinausgehen. Wir akzeptieren, dass die gegenwärtige Trassenplanung nicht die Interessen aller Betroffener berücksichtigt und treten für eine intensive Suche nach einem Interessenausgleich ein. Wir stehen aber auch auf dem Standpunkt, dass letztlich das gemeinschaftliche Interesse über dem Einzelinteresse stehen soll, die Gemeinschaft aber die Verpflichtung zu einer angemessenen Kompensation hat.